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Raumlufttechnische Anlagenreinigung

Lüftungs- und Klimaanlagen dienen dem Zweck, für Menschen, die sich längere Zeit in geschlossenen Räumen aufhalten, ein angenehmes und behagliches Raumklima zu schaffen. Um dieses zu erreichen, müssen Faktoren wie z.B. Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Luftwechselrate geregelt und aufeinander abgestimmt werden. 

Genau so wichtig ist jedoch auch eine regelmäßige Wartung der Anlage.

Verschmutzter Abluftkanal (Umluftanlage)
Verschmutzter Zuluftkanal (Produktionsbetrieb)
Fettablagerungen auf einer Küchenablufthaube

Wartungsverträge

Da die Klima- und Lüftungstechnik ein komplexes Themenfeld mit zahlreichen Spezialgebieten ist, sind Gebäudeeigentümer und Betreiber von Raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen auf Spezialfirmen angewiesen, die sich um die Instandhaltung und Wartung der sensiblen Einrichtungen kümmern. In der Regel werden hierzu Wartungsverträge abgeschlossen.

Diese beinhalten jedoch in den meisten Fällen nur eine technische Wartung, die z.B. das Auswechseln von Filtern, Funktionsprüfungen einzelner Anlagenteile und der physikalischen Parameter beinhaltet. Wichtige, hygienische Aspekte bleiben vielfach unberücksichtigt und notwendige Reinigungsarbeiten werden nicht durchgeführt.

Vielen Anlagenbetreibern ist nicht bewusst, dass überall dort, wo in RLT-Anlagen abgelagerte Stäube, Verkalkungen, Rostablagerungen, Feuchtigkeit und Wärme auftreten, ideale Wachstumsbedingungen für Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze und Milben herrschen.  

Diese Organismen und ihre Stoffwechselprodukte werden über die RLT-Anlage in die Raumluft eingebracht und von den Menschen eingeatmet, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.  

Deshalb gehören neben der turnusmäßigen, technischen Wartung einer RLT-Anlage immer auch regelmäßige Überprüfungen zu deren Hygienezustand. Diese beinhalten u.a. Begehungen mit intensiver Inaugenscheinnahme des RLT-Zentralgerätes, mikrobiologische Beprobungen von Oberflächen sowie Luftkeimmessungen an den endständigen Luftauslässen. Nur so kann eine Aussage über den hygienischen Zustand des Luftkanalnetzes getroffen werden. Bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung soll die Hygieneinspektion alle 3 Jahre und bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre durchgeführt werden.